Gaststudium

Für Pfarrerinnen und Pfarrer besteht nach jeweils zehn Jahren im aktiven Dienst, die Möglichkeit ein Kontaktstudium an einer deutschen Hochschule zu absolvieren.

Infoblatt der EKvW

Wie gehe ich vor, um mich als Gasthörer*in einzuschreiben?

Für das Gaststudium an der Ruhr-Universität ist keine Hochschulzugangsberechtigung – etwa das Abitur – erforderlich. Bevor Sie jedoch als Gasthörer*in an Lehrveranstaltungen eines Studienganges teilnehmen können, ist es nötig, bei den jeweiligen Dozierenden der Veranstaltungen anzufragen, ob Ihre Teilnahme an der entsprechenden Veranstaltung möglich ist. Grundsätzlich haben ordentlich Studierende Vorrang bei der Vergabe von Plätzen in den jeweiligen Veranstaltungen.

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