Promotion

Der Promotionsstudiengang an der Evangelisch-Theologischen Fakultät bietet die Möglichkeit, den Nachweis einer über das allgemeine Studienziel hinausgehende Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit zu erlangen.

In Folge eines abgeschlossenen Promotionsverfahrens verleiht die Fakultät der Absolventin / dem Absolventen den akademischen Grad eines Dr. theol.


Voraussetzungen

Für die Zulassung zum Promotionsstudiengangs ist der Abschluss eines ordnungsgemäßen Studiums der Evangelischen Theologie mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern notwendig. Alternative Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung.

Der Zugang zur Promotion ist vom Nachweis eines qualifizierten Abschlusses abhängig. Alle Bewerberinnen bzw. Bewerber müssen ihr Studium mit einer überdurchschnittlichen Note abgeschlossen haben. Die Nachweise über Latinum, Graecum und Hebraicum sind Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion.

Die Zulassung zum Promotionsverfahren geschieht in Absprache mit dem zuständigen Fachvertreter bei Vorlage eines schriftlichen Gesuchs durch den Promotionausschuss der Fakultät.


Dokumente