Hier finden Sie alle nützlichen Informationen und Prüfungstermine des Prüfungsamtes im Dekanat! Bitte nutzen Sie die offenen Sprechzeiten oder stellen gerne Anfragen zunächst per E-Mail. Die meisten Dinge können so oder per Telefon geregelt werden.
Bei den folgenden Anliegen sind Sie hier richtig:
Raum:
GA Nord 8/135
Tel.: 0234 32 -
22501
E-Mail
Montags: geschlossen, Anfragen bitte über E-Mail stellen!
Dienstags: 8:30 bis 10:00 Uhr und 13:45 bis 14:30 Uhr
Mittwochs: keine
Donnerstags: 8:30 bis 10:00 Uhr und 13:45 bis 14:15 Uhr
Freitags: geschlossen
Oder nach Vereinbarung!
Die Zwischenprüfung soll im Regelfall am Ende des vierten Fachsemesters abgelegt werden. Dieser Termin kann um zwei Semester für das Erlernen der alten Sprachen hinausgeschoben werden.
Die Prüfungsfächer sind:
Ein exegetisches Fach kann durch ein weiteres Fach, das an der Fakultät vertreten ist, nach Wahl der Kandidatin/des Kandidaten ersetzt werden.
Prüfungsordnungen, Modulhandbücher und vieles mehr finden Sie hier!
Klausur am Donnerstag, 21. August 2025 - Anmeldung bis zum 26.06.2025
Klausur am Donnerstag, 6. November 2025 - Anmeldung bis zum 04.09.2025
Klausur am Donnerstag, 26. Februar 2026 - Anmeldung bis zum 18.12.2025
Prüfen Sie bitte unbedingt § 16 und § 17 der Prüfungsordnung.
Lesen Sie bitte intensiv die gesamte Ordnung einschließlich der Modulbeschreibungen.
Haben Sie alle notwendigen Module abgeschlossen?
Sind alle Einzelleistungen erfasst?
Sind die Module dem Studiengang zugeordnet?
Das Grundstudium umfasst 120 CP (Creditpoints) im Bereich der Evangelischen Theologie und weitere 60 CP für den Spracherwerb.
Falls Ihnen in eCampus Bestätigungen oder Eintragungen fehlen, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Modulbeauftragten.
Sie können wählen, in welcher Form, Sie die Prüfung ablegen möchten: Als mündliche Prüfung oder Sie schreiben eine 6-Wochen-Proseminararbeit. Welches Fach es sein darf, haben Sie schon weiter oben gelesen.
Diese Prüfungen dürfen alle Lehrenden im Rahmen der besuchten Lehrveranstaltung abnehmen. Bitte siehe dazu auch die Liste über die Prüfungsberechtigten. Zudem zählt diese eine Prüfung quasi doppelt: Zum einen schließen Sie damit ein Modul ab und zum anderen zählt sie für die Zwischenprüfung!
Bitte besprechen Sie die fachlichen Dinge direkt mit ihrer Lehrperson, der/die Sie prüfen soll. Sobald Sie einen Termin für die Prüfung ausgemacht haben, melden Sie sich im Prüfungsamt dafür an. Hier erhalten Sie die notwendigen Unterlagen. Beachten Sie bitte die Anmeldefrist von vier Wochen! Nach erfolgreicher Prüfung wird die protokollierte Note im Prüfungsamt bis zu Ihrer Anmeldung zur Zwischenprüfung verwahrt.
Sie haben die Schritte 1 und 2 erfolgreich abgearbeitet? Dann können Sie sich für die Zwischenprüfung anmelden.
Bitte kommen Sie in die Sprechstunde, um sich die Anmeldeunterlagen abzuholen. Das Prüfungsamt beantwortet Ihnen gerne schon jetzt Fragen im Rahmen des Zwischenprüfungsverfahren. "Besser als jeder Flurfunk!" Die Unterlagen holen Sie sich unbedingt v o r der entsprechenden Anmeldefrist ab, um sich dann fristgerecht mit allen notwendigen Anlagen anzumelden. (Fristen siehe oben!)
In §25 der Prüfungsordnung finden Sie eine Aufstellung der Zulassungsvoraussetzungen.
Gerne können Sie zunächst für ein Beratungsgespräch vorbeikommen. Fachliche Fragen kann allerdings nur die Studienberatung beantworten.
Haben Sie eine Einladung erhalten? Dann war Ihre Anmeldung erfolgreich und Sie wurden zur Zwischenprüfung zugelassen.
Für die Anfertigung der Klausur stehen Ihnen drei Zeitstunden unter Aufsicht zur Verfügung. Körperbehinderten Kandidatinnen/Kandidaten kann diese Frist auf Antrag bis zu einer Stunde verlängert werden. Für einen Nachteilsausgleich wenden Sie sich bitte an das Studiendekanat.
Zulässige Hilfsmittel werden Ihnen zur Verfügung gestellt - außer es steht in Ihrer Anmeldung etwas anderes.
Dies ist nun der letzte Bestandteil Ihrer Zwischenprüfung. Hierüber haben Sie sich bereits bei Ihrer Anmeldung Gedanken gemacht.
Sie besprechen die Details wieder mit Ihrer ausgewählten Lehrperson (bitte siehe dazu auch die Liste über die Prüfungsberechtigten) und machen einen Prüfungstermin aus. Danach kommen Sie ins Prüfungsamt und melden sich für die Prüfung an.
Aber Achtung: Sie haben eine Frist einzuhalten! Der Klausurtermin bestimmt Ihre Frist. Diese beginnt vier Wochen vor dem Klausurtermin oder endet 4 Wochen danach.
Jetzt können Sie ein wenig entspannen und müssen abwarten. Sollten Ihnen jedoch bei der Anmeldung noch Abschlüsse gefehlt haben, so reichen Sie diese schnell nach.
Das Prüfungsamt kümmert sich nun um alle Gutachten und die Erstellung Ihres Zeugnisses.
Sobald Sie das Zeugnis in der Hand halten, haben Sie Ihr Grundstudium abgeschlossen!
Herzlichen Glückwunsch!
Danach geht Ihr Studium in die Hauptphase über: Der Studiengang schließt mit der Prüfung zum Magister Theologiae ab. Die Magisterprüfung können Sie bei einer der evangelischen Landeskirchen ablegen oder bei uns an der Ruhr-Universität Bochum.
Das Studium der Evangelischen Theologie im Studiengang Magister Theologiae schließt mit der Prüfung zum Magister Theologiae ab. In ihr weisen die Kandidatinnen / die Kandidaten ihre Qualifikation als Theologinnen / Theologen nach. Die Prüfung wird als zusammenhängende studienabschließende Prüfung durchgeführt. So wird der Einsicht Rechnung getragen, dass Theologie – unbeschadet ihrer Aufgliederung in einzelne Fächer – eine Ganzheit darstellt und dass sich die Kenntnisse, Einsichten, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Prüfungskandidatinnen und -kandidaten in diesem fächerübergreifenden Gesamtzusammenhang bewegen. Dies schließt die Möglichkeit ein, dass einzelne Prüfungsleistungen nach Maßgabe dieser Prüfungsordnung vorgezogen werden können.
Die Prüfung zum Magister Theologiae erstreckt sich auf folgende Fächer:
Sie besteht aus:
Prüfungsordnungen, Modulhandbücher und vieles mehr finden Sie hier!
SoSe 25 - Anmeldefrist ist bereits abgelaufen!
WiSe 25/26 - Anmeldefrist ist bereits abgelaufen!
SoSe 26 - Anmeldefrist bis 04.09.2025
Prüfen Sie bitte unbedingt §37 (alte PO) bzw. §36 (neue PO) der Prüfungsordnung.
Lesen Sie bitte intensiv die gesamte Ordnung, insbesondere die Paragraphen 35 bis 44 einschließlich der Modulbeschreibungen.
Sollten Sie Ihre Magisterprüfung an der Ruhr-Univerisität Bochum ablegen wollen, so beachten Sie bitte die Anmeldefristen (s.o.) zu den einzelnen Prüfsemestern.
Schritt eins haben Sie abgearbeitet und Sie haben sich über die Anmeldefristen informiert?
Dann kommen Sie schon ein paar Wochen vor der Frist in die Sprechstunde des Prüfungsamtes. Das ist wichtig, um erste Fragen zu besprechen. Zudem müssen Sie einige Dokumente für die Anmeldung vorbereiten. Auch benötigen Sie Anmeldeformulare, die Sie dann vom Prüfungsamt erhalten.
Wir vereinbaren danach einen individuellen Anmeldetermin.
Bei diesem Termin reichen Sie nun alle Anmeldeunterlagen ein. Diese werden vom Prüfungsamt geprüft und für den Prüfungsausschuss vorbereitet. Dieses Gremium entscheidet über Ihre Zulassung. Das dauert einige Zeit.
Hat der Prüfungsausschuss Ihren Antrag positiv beschlossen, erhalten Sie vom Prüfungsamt kurze Zeit danach Ihren Zulassungsbescheid. Nun kann alles seinen Gang gehen. Wir besprechen alle Prüfungstermine und wann Sie die Themen für Ihre Hausarbeiten erhalten möchten.
Ihr Prüfverfahren hat begonnen und das Prüfungsamt hält Sie über Ihre Prüfungstermine und weiteren Schritte auf dem Laufenden. Bei Fragen melden Sie sich einfach! Sie absolvieren in den nun zwei Semestern die letzten Repetitorien und schreiben schon bald Ihre Hausarbeiten. Evtl. haben Sie sogar eine Klausur oder die praktisch-theologische Ausarbeitung vorgezogen? Dann werden das die nächsten Prüfungen sein.
Aufgrund der bestandenen Ersten Theologischen Prüfung bei einer der Landeskirchen nimmt das Prüfungsamt auf Antrag die Nachmagistrierung vor, wenn Sie zuletzt an der Ruhr-Universität Bochum immatrikuliert waren.
Dafür kommen Sie entweder persönlich mit Ihrer Urkunde in die Sprechstunde oder aber Sie übersenden dem Prüfungsamt die Urkunde und die letzte Immatrikulationsbescheinigung per E-Mail.
Nachdem man einen der Studiengänge an unserer Fakultät (oder einen entsprechenden Studiengang an einer anderen Hochschule) erfolgreich absolviert und mit einer Abschlussprüfung bestanden hat, besteht für interessierte Studierende die Möglichkeit, sich über einen längeren Zeitraum mit einem wissenschaftlichen Thema zu befassen und dieses Forschungsvorhaben in Form einer Dissertation umzusetzen, die in der Regel zum Erwerb des Grades Doktorin / Doktor der Theologie führt.
Für Ihr Promotionsvorhaben treffen Sie mit Ihrer Erstbetreuerin oder Ihrem Erstbetreuer eine schriftliche Vereinbarung. Eine Datei finden Sie auf unserer "Promotions-Infoseite" (Link weiter unten).
1. Schritt
Sie stellen einen Gesuch auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand (§ 6).
2. Schritt
Hat der Promotionsausschuss Sie angenommen, so müssen Sie sich im Promotionsstudiengang einschreiben.
3. Schritt
Nach Fertigstellung Ihrer Dissertation richten Sie einen schriftlichen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens an den Vorsitz des Promotionsausschusses. Für jeden Prüfungszeitraum gibt es eine feste Einreichungsfrist, die Sie auf unserer "Promotions-Infoseite" erfahren können.
Die Evangelisch-Theologische Fakultät stellt die Lehrbefähigung aufgrund eines Habilitationsverfahrens für eine der fünf Disziplinen der Evangelischen Theologie fest (Altes Testament, Neues Testament, Kirchengeschichte, Systematische Theologie, Praktische Theologie). Die Zulassung zur Habilitation setzt die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit voraus, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion in Evangelischer Theologie nachgewiesen wird.
Die Bewerberin / der Bewerber hat der Dekanin / dem Dekan einen schriftlichen Antrag auf Zulassung zur Habilitation einzureichen (siehe § 4 der Habilitationsordnung). Die Habilitationsschrift muss in der gewählten Disziplin eine selbständige wissenschaftliche Forschungsleistung darstellen und ein anderes Thema behandeln als die Dissertation. Sie soll in der Regel unpubliziert sein (siehe § 5 der HabilO).