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Promotion

Der Promotionsstudiengang an der Evangelisch-Theologischen Fakultät bietet die Möglichkeit, den Nachweis einer über das allgemeine Studienziel hinausgehende Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit zu erlangen. In Folge eines abgeschlossenen Promotionsverfahrens verleiht die Fakultät der Absolventin / dem Absolventen den akademischen Grad eines Dr. theol.

Anfragen stellen Sie bitte an das Dekanat.

Heike Falkenroth

Raum: GA 8/135
Tel.: 0234 32 - 22501
E-Mail

Für die Zulassung zum Promotionsstudiengangs ist der Abschluss eines ordnungsgemäßen Studiums der Evangelischen Theologie mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern notwendig. Alternative Voraussetzungen entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung.

Der Zugang zur Promotion ist vom Nachweis eines qualifizierten Abschlusses abhängig. Alle Bewerberinnen bzw. Bewerber müssen ihr Studium mit einer überdurchschnittlichen Note abgeschlossen haben. Die Nachweise über Latinum, Graecum und Hebraicum sind Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion.

Die Zulassung zum Promotionsverfahren geschieht in Absprache mit dem zuständigen Fachvertreter bei Vorlage eines schriftlichen Gesuchs durch den Promotionausschuss der Fakultät.

1. Schritt
Sie stellen einen Gesuch auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand (§ 6).
2. Schritt
Hat der Promotionsausschuss Sie angenommen, so müssen Sie sich im Promotionsstudiengang einschreiben.
3. Schritt
Nach Fertigstellung Ihrer Dissertation richten Sie einen schriftlichen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens an den Vorsitz des Promotionsausschusses. Für jeden Prüfungszeitraum gibt es eine feste Einreichungsfrist. Weiter unten finden Sie einen Kalender mit Stichtagen, bis wann Anträge eingereicht werden sollten und wann die entsprechenden Rigorosa stattfinden werden.

ACHTUNG! Bitte erkundigen Sie sich im Dekanat bei Frau Falkenroth, ob der Stichtag auch in Ihrem Fall gilt. Es gibt Ausnahmen.

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