Der Promotionsstudiengang an der Evangelisch-Theologischen Fakultät bietet die Möglichkeit, den Nachweis einer über das allgemeine Studienziel hinausgehende Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit zu erlangen. In Folge eines abgeschlossenen Promotionsverfahrens verleiht die Fakultät der Absolventin / dem Absolventen den akademischen Grad eines Dr. theol.
Für die Zulassung zum Promotionsstudiengangs ist der Abschluss eines ordnungsgemäßen Studiums der Evangelischen Theologie mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern notwendig.
Der Zugang zur Promotion ist vom Nachweis eines qualifizierten Abschlusses abhängig. Alle Bewerberinnen bzw. Bewerber müssen ihr Studium mit einer überdurchschnittlichen Note abgeschlossen haben. Die Nachweise über Latinum, Graecum und Hebraicum sind Voraussetzung für die Zulassung zur Promotion.
Die Zulassung zum Promotionsverfahren geschieht in Absprache mit dem zuständigen Fachvertreter bei Vorlage eines schriftlichen Gesuchs durch den Promotionausschuss der Fakultät.
Nachdem man einen der Studiengänge an unserer Fakultät (oder einen entsprechenden Studiengang an einer anderen Hochschule) erfolgreich absolviert und mit einer Abschlussprüfung bestanden hat, besteht für interessierte Studierende die Möglichkeit, sich über einen längeren Zeitraum mit einem wissenschaftlichen Thema zu befassen und dieses Forschungsvorhaben in Form einer Dissertation umzusetzen, die in der Regel zum Erwerb des Grades Doktorin / Doktor der Theologie führt. Sie haben eine Idee für ein Thema entwickelt? Bitte nehmen Sie Kontakt mit einer Professorin oder einem Professor auf.
Für Ihr Promotionsvorhaben treffen Sie mit Ihrer Erstbetreuerin oder Ihrem Erstbetreuer eine schriftliche Vereinbarung. Eine Datei steht unter "Dokumente" auf dieser Homepage zum Download bereit.
Weiter unten unter "Weiterführende Informationen" finden Sie zwei Verlinkungen zu viel mehr und detaillierteren Informationen!!! Hier nur in aller Kürze die einzelnen Schritte:
1. Schritt
Sie stellen ein Gesuch auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand (§ 6) an den Vorsitz des Promotionsausschusses.
2. Schritt
Hat der Promotionsausschuss Sie angenommen, so müssen Sie sich im Promotionsstudiengang einschreiben. Danach registrieren Sie sich bei der Research School. Link siehe unten (dort gibt es viele weitere Informationen, Unterstützungen und Hilfestellungen!). Nun widmen Sie sich ganz Ihrer Dissertation.
3. Schritt
Nach Fertigstellung Ihrer Dissertation richten Sie einen schriftlichen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens an den Vorsitz des Promotionsausschusses. Jetzt reichen Sie Ihre fertige Schrift und evtl. weiteren Anlagen (siehe Prüfungsordnung!) ein. Für jeden Prüfungszeitraum gibt es eine feste Einreichungsfrist (Stichtage unter "Dokumente").
4. Schritt
Der Promotionsausschuss prüft Ihren Antrag und erteilt die Zulassung und das Promotionsverfahren wird eröffnet. Nun übernimmt die Promotionskommission Ihr Verfahren. Den Vorsitz hat der/die amtierende/r Dekan/in inne.