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Auf dieser Seite finden Sie das Wichtigste in Kürze zum Thema "Studieren mit Beeinträchtigungen". Dabei wird an den allermeisten Stellen auf die zentralen Inhalte der RUB zu diesem Thema zurückgegriffen, ergänzt um fakultätsspezifische Angaben.


Hierzu zählen alle studienerschwerenden, länger andauernden gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Erkrankungen.

Viele gesundheitliche Beeinträchtigungen sind dabei nicht sichtbar, wie etwa psychische Beeinträchtigungen oder chronische körperliche Erkrankungen, zum Beispiel Multiple Sklerose, Herz- oder Darmerkrankungen, Diabetes etc. Sie zählen ebenso hinzu wie Hörbeeinträchtigungen/Gehörlosigkeit, Sprechbeeinträchtigungen, Teilleistungsstörungen wie Legasthenie, AD(H)S, Autismus-Spektrum-Störungen, Mobilitäts- und Bewegungsbeeinträchtigungen, Sehbeeinträchtigungen/Blindheit und weitere.

Liegen studienerschwerende Behinderungen oder chronische Erkrankungen vor, können individuelle Nachteilsausgleiche die jeweiligen Erschwernisse im Studium und in Prüfungen kompensieren. Das Hochschulgesetz sieht hierfür das Instrument des Nachteilsausgleichs (NTA) vor. Ein NTA wird auf Antrag an den jeweiligen Prüfungsausschuss und auf Grundlage eines ärztlichen Zeugnisses oder anderer geeigneter Unterlagen einzelfallbezogen gewährt. Anträge zum Nachteilsausgleich können von allen Studierenden gestellt werden, die einen Anspruch darauf haben.

Wir empfehlen Ihnen, vor der Beantragung einerseits einen Beratungstermin im BZI zu vereinbaren, um Möglichkeiten und Grenzen des NTA und den Prozess der Bantragung zu besprechen. Andererseits wenden Sie sich bitte als Studierende der Evangelischen Theologie (vor Antragsstellung) an eine*n der Inklusionsmultiplikator*innen der Fakultät (Dr. Christina Eiche und Dipl. theol. Tim Kock). Da die Bereitstellug von notwendigen Unterlagen sowie der Beratungs- und Bewilligungsprozess selbst Zeit benötigen, sollte die Betragung möglichst frühzeitig erfolgen. In jedem Fall aber muss ein Antrag vor bzw. spätestens mit der Anmeldung zu einer Prüfung gestellt werden.

Alle Beratungen zu diesem Thema sind vertraulich.

Ein umfassendes Beratungsangebot für alle Studieninteressierte und Studierende bietet das Beratungszentrum zur Inklusion Behinderter (BZI) des AKAFÖ.

Ebenso beraten die sogenannten Inklusionsmultiplikator*innen der Fakultät gerne ebenso vertrauensvoll in fachspezifischen Belangen:

 


Weiterführende Infos

Die zentralen Seiten der RUB zu dem Thema "Inklusive Hochschule" enthalten zahlreiche Informationen, Hinweise und Tipps.
Einen ersten Einstieg erhalten Sie über diesen Link:

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