Herzlich willkommen auf der Seite des Prüfungsamtes im Dekanat!
Weiter unten finden Sie die offenen Sprechstundentermine. Bitte stellen Sie gerne Anfragen zunächst per E-Mail, damit Sie nicht evtl. vor verschlossener Tür stehen. Die meisten Dinge können so oder per Telefon geregelt werden.
Bei den folgenden Anliegen sind Sie hier richtig:
- alle prüfungsrelevanten Anmeldungen rund um die Zwischenprüfung und Magisterprüfung im Studiengang Magister Theologiae
- Anmeldungen für die Bibelkundeprüfung
- Anmeldungen für die Philosophieprüfung
- Promotionsverfahren
- Habilitationsverfahren
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Prüfungsordnungen / Modulhandbuch
- Magister Theologiae Prüfungsordnung 2022
- Modulhandbuch Magister Theologiae PO 2022 (Stand 03/22)
- Magister Theologiae Prüfungsordnung 2011
- Modulhandbuch Magister Theologiae PO 2011 (Stand 10/21)
- Prüfungsordnung Biblicum 2021
- Prüfungsordnung Philosophicum 2001
- Prüfungsordnung Hebraicum 1987
- Prüfungsordnung Hebraicum Änderungsordnung 2001
- Promotionsordnung 2020
- Promotionsordnung - englische Übersetzung (Doctoral Regulations)
- Betreuungsvereinbarung für Doktorandinnen und Doktoranden
- Habilitationsordnung 1985
Prüfungsberechtigungen
Sie sind unsicher, ob Ihre Lehrperson die von Ihnen gewünschte Prüfung abnehmen kann? Antworten finden Sie in dieser Liste.
Magister Theologiae
Das Theologiestudium gliedert sich in das Grundstudium, das Hauptstudium und die Integrationsphase (Examensphase). Die Regelstudienzeit beträgt zwölf Semester. Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen, das Hauptstudium nach der Integrationsphase mit dem Ersten Theologischen Examen.
In fünf Disziplinen ist das Theologiestudium aufgeteilt: Altes Testament, Neues Testament, Kirchengeschichte, Systematische Theologie, Praktische Theologie. Für das Studium der alten Quellentexte muss Hebräisch, Griechisch und Latein gelernt werden.
Berufsbilder
Anmeldung zur Zwischenprüfung Magister Theologiae
Die Zwischenprüfung soll im Regelfall am Ende des vierten Fachsemesters abgelegt werden. Dieser Termin kann um zwei Semester für das Erlernen der alten Sprachen hinausgeschoben werden.
Die Prüfungsfächer sind:
1. Altes Testament,
2. Neues Testament,
3. Kirchen- und Dogmengeschichte.
Ein exegetisches Fach kann durch ein weiteres Fach, das an der Fakultät vertreten ist, nach Wahl der Kandidatin/des Kandidaten ersetzt werden.
Was müssen Sie beachten, um Ihr Grundstudium mit der Zwischenprüfung abzulegen?
- 1. Schritt - Erster Überblick
Prüfen Sie bitte unbedingt § 16 und § 17 der Prüfungsordnung.
Lesen Sie bitte intensiv die gesamte Ordnung einschließlich der Modulbeschreibungen.
Haben Sie alle notwendigen Module abgeschlossen?
Sind alle Einzelleistungen erfasst?
Sind die Module dem Studiengang zugeordnet?
Das Grundstudium umfasst 120 CP im Bereich der Evangelischen Theologie und weitere 60 CP für den Spracherwerb.
Falls Ihnen in eCampus Bestätigungen oder Eintragungen fehlen, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Modulbeauftragten.
- 2. Schritt - Vorgezogene Prüfung
Die vorgezogene mündliche Prüfung, wird im Anschluss an eine Lehrveranstaltung durchgeführt oder sie schreiben eine Proseminararbeit. Diese Arbeit wird in einer Frist von sechs Wochen geschrieben.
Diese Prüfung dürfen alle Dozenten*In im Rahmen der besuchten Lehrveranstaltung abnehmen. Bitte siehe dazu auch die Liste über die Prüfungsberechtigten.
Bitte besprechen Sie die fachlichen Dinge direkt mit ihrem Dozenten oder ihrer Dozentin, der/die Sie prüfen soll. Sobald Sie einen Termin für die Prüfung ausgemacht haben, melden Sie sich im Prüfungsamt dafür an. Hier erhalten Sie die notwendigen Unterlagen. Beachten Sie bitte die Anmeldefrist von vier Wochen! Nach erfolgreicher Prüfung wird die protokollierte Note im Prüfungsamt bis zu Ihrer Anmeldung zur Zwischenprüfung verwahrt.
Diese Prüfung bildet die erste Fachnote und fließt in die Gesamtnote der Zwischenprüfung ein!
- 3. Schritt - Anmeldung
Sie haben die Schritte 1 und 2 erfolgreich abgearbeitet? Dann können Sie sich für die Zwischenprüfung anmelden.
Bitte kommen Sie in meine Sprechstunde, um sich die Anmeldeunterlagen abzuholen. Gerne beantworte ich Ihnen schon jetzt Fragen im Rahmen des Zwischenprüfungsverfahren. Die Unterlagen holen Sie sich unbedingt v o r der entsprechenden Anmeldefrist ab, um sich dann fristgerecht mit allen notwendigen Anlagen anzumelden. (Fristen siehe bitte weiter unten in der Tabelle)
In § 25 der Prüfungsordnung finden Sie eine Aufstellung der Zulassungsvoraussetzungen.
Gerne können Sie zunächst für ein Beratungsgespräch vorbeikommen. Fachliche Fragen kann allerdings nur die Studienberatung beantworten.
- 4. Schritt - Klausur
Haben Sie eine Einladung erhalten? Dann war Ihre Anmeldung erfolgreich und Sie wurden zur Zwischenprüfung zugelassen.
Für die Anfertigung stehen Ihnen drei Zeitstunden unter Aufsicht zur Verfügung. Körperbehinderten Kandidatinnen/Kandidaten kann diese Frist auf Antrag bis zu einer Stunde verlängert werden.
Zulässige Hilfsmittel werden Ihnen zur Verfügung gestellt - außer es steht in Ihrer Anmeldung etwas anderes.
Diese Prüfung bildet die zweite Fachnote und fließt in die Gesamtnote der Zwischenprüfung ein!
- 5. Schritt - Zweite mündliche Prüfung
Dies ist nun der letzte Bestandteil Ihrer Zwischenprüfung.
Sie besprechen die Details wieder mit Ihrem/Ihrer Dozenten*In (bitte siehe dazu auch die Liste über die Prüfungsberechtigten.) und machen einen Termin aus. Danach kommen Sie ins Prüfungsamt und melden sich für die Prüfung an.
Aber Achtung: Sie haben eine Frist einzuhalten! Der Klausurtermin bestimmt Ihre Frist. Diese beginnt vier Wochen vor dem Klausurtermin oder endet 4 Wochen danach.
Diese Prüfung bildet die dritte Fachnote und fließt in die Gesamtnote der Zwischenprüfung ein!
- 6. Schritt - Abschluss
Jetzt können Sie ein wenig entspannen und müssen abwarten.
Das Prüfungsamt kümmert sich nun um alle Gutachten und die Erstellung Ihres Zeugnisses.
Sobald Sie das Zeugnis in der Hand halten, haben Sie Ihr Grundstudium abgeschlossen!
Herzlichen Glückwunsch!
Danach geht Ihr Studium in die Hauptphase über: Der Studiengang schließt mit der Prüfung zum Magister Theologiae ab. Die Magisterprüfung können Sie bei einer der ev. Landeskirchen ablegen oder bei uns an der Ruhr-Universität Bochum.
Klausur am Donnerstag, 16. Mai 2024 | Anmeldung ist leider abgelaufen! |
Klausur am 27. oder 29.08.2024 | Anmeldung bitte bis zum 20.06.2024 |
Klausur am Donnerstag, 28. November 2024 | Anmeldung bitte bis zum 10.10.2024 |
Klausur am Dienstag, 25. Februar 2025 | Anmeldung bitte bis zum 16.01.2025 |
Fragen?
Heike Falkenroth | GA 8/135 | +49 234 32-22501 | dekanat-ev-theol@rub.de
Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
---|---|---|---|---|
- | 8:30-9:45 Uhr 13:45-14:30 Uhr |
- | 8:30-9:45 Uhr 13:45-14:15 Uhr | geschlossen |
Magisterprüfung / Magisterexamen
Nachfolgend haben wir für Sie die voraussichtlichen Termine zusammengestellt, die im Rahmen Ihrer Magisterprüfung anstehen werden.
Anmeldefrist | ist leider abgelaufen! |
Bekanntgabe Thema für Hausarbeit | Januar 2024 |
Klausurenwoche | 26.- 29. August 2024 |
Woche für mündliche Prüfungen | 11.-18. Juli 2024 |
Anmeldefrist bis spätestens | ist leider abgelaufen! |
Bekanntgabe Thema für Hausarbeit | ca. Juni/Juli 2024 |
Klausurenwoche | Februar/März 2025 |
Woche für mündliche Prüfungen | ca. 27.-31.01.2025 |
Anmeldefrist | 25. September 2024 |
Bekanntgabe Thema für Hausarbeit | ca. Januar 2025 |
Klausurenwoche | ca. August 2025 |
Woche für mündliche Prüfungen | ca. Juli 2025 |
- Anmeldung zur Magisterprüfung
Prüfen Sie bitte unbedingt § 37 der Prüfungsordnung.
Lesen Sie bitte intensiv die gesamte Ordnung, insbesondere die Paragraphen 35 bis 44 einschließlich der Modulbeschreibungen.
Haben Sie alle notwendigen Module abgeschlossen?
Sind alle Leistungen erfasst, dem Studiengang zugeordnet und bestätigt?
Das Hauptstudium umfasst 120 CP und muss abgeschlossen sein. Nur so können Sie den Eintritt in die Integrationsphase nachweisen.
Sollten Sie Ihre Magisterprüfung an der RUB ablegen wollen, so setzen Sie sich bitte für die Anmeldung einige Zeit vor der Anmeldefrist (s.o.) mit mir in Verbindung. In einem persönlichen Gespräch besprechen wir alles notwendige.
- Nachmagistrierung
Aufgrund der bestandenen Ersten Theologischen Prüfung nehmen wir auf Antrag die Nachmagistrierung vor, wenn Sie zuletzt bei uns immatrikuliert waren.
Dafür kommen Sie entweder persönlich mit Ihrer Urkunde in meine Sprechstunde oder aber Sie reichen postalisch eine beglaubigte Kopie ein. Bitte bringen Sie auch die letzte Immatrikulationsbescheinigung mit.
Promotion
- Wissenswertes über eine Promotion an der Evangelisch-Theologischen Fakultät
Nachdem man einen der Studiengänge an unserer Fakultät (oder einen entsprechenden Studiengang an einer anderen Hochschule) erfolgreich absolviert und mit einer Abschlussprüfung bestanden hat, besteht für interessierte Studierende die Möglichkeit, sich über einen längeren Zeitraum mit einem wissenschaftlichen Thema zu befassen und dieses Forschungsvorhaben in Form einer Dissertation umzusetzen, die in der Regel zum Erwerb des Grades Doktorin / Doktor der Theologie führt.
Für Ihr Promotionsvorhaben treffen Sie mit Ihrer Erstbetreuerin oder Ihrem Erstbetreuer eine schriftliche Vereinbarung. Eine Datei steht Ihnen weiter oben auf dieser Homepage zum Download bereit.
1. Schritt
Sie stellen einen Gesuch auf Annahme als Doktorandin oder Doktorand (§ 6).
2. Schritt
Hat der Promotionsausschuss Sie angenommen, so müssen Sie sich im Promotionsstudiengang einschreiben.
3. Schritt
Nach Fertigstellung Ihrer Dissertation richten Sie einen schriftlichen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens an den Vorsitzenden des Promotionsausschusses. Für jeden Prüfungszeitraum gibt es eine feste Einreichungsfrist (siehe nächster Punkt).
Diese Zeiten gelten nur, wenn Sie eine vollständige Betreuungsvereinbarung ohne externe Beteiligung vorliegen haben! Bei Unsicherheiten erkundigen Sie sich bitte immer im Prüfungsamt.
Stichtag für die Abgabe einer Dissertation | Zeitspanne für mögliches Rigorosum |
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25.01.2024 | 08.-19.07.2024 |
16.05.2024 | 28.10.-08.11.2024 |
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Richtlinien und weitere wichtige Dokumente für Ihre Promotion
und die Zusammenarbeit mit der RUB Research School finden Sie hier:
Weiterleitung zur Research School
Weitere Prüfungen
- Biblicum (Bibelkunde)
In der Bibelkundeprüfung sollen Studierende der Theologie nachweisen, dass sie über die für das wissenschaftliche Studium der Theologie und die kirchliche Praxis notwendigen Kenntnisse der biblischen Schriften verfügen.
Die erfolgreich abgelegte Bibelkundeprüfung ist Teil der Zulassungsvoraussetzung für die Zwischenprüfung Magister Theologiae.
Bitte wenden Sie sich für die Terminvergabe und Durchführung an Herrn Professor Wick. Danach melden Sie sich bei uns im Prüfungsamt an.
Bitte siehe dazu auch die Liste über die Prüfungsberechtigten (ganz oben auf dieser Seite).
Bitte tragen Sie die bestandene Prüfung selbstständig in eCampus nach!
- Hebraicum (Hebräisch)
Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist, Texte der hebräischen Bibel unter Verwendung der üblichen Hilfsmittel zu verstehen und zu übersetzen.
Gehört zu den erforderlichen Sprachführungen und ist Teil der Zulassungsvoraussetzung für die Zwischenprüfung Magister Theologiae.
Bitte wenden Sie sich an Herrn Prof. Dr. Peter Mommer.
Bitte siehe dazu auch die Liste über die Prüfungsberechtigten (ganz oben auf dieser Seite)
- Philosophicum (Philosophie)
Das erfolgreich abgelegte Philosophicum ist Teil der Zulassungsvoraussetzung für die Zwischenprüfung Magister Theologiae.
Sie haben sich im Vorfeld mit Ihrer/Ihrem Dozent*in über einen Prüfungstermin abgesprochen? Dann melden Sie sich bitte hier im Prüfungsamt an.
Bitte siehe dazu auch die Liste über die Prüfungsberechtigten (ganz oben auf dieser Seite)
- Habilitation
Die Evangelisch-Theologische Fakultät stellt die Lehrbefähigung aufgrund eines Habilitationsverfahrens für eine der fünf Disziplinen der Evangelischen Theologie fest (Altes Testament, Neues Testament, Kirchengeschichte, Systematische Theologie, Praktische Theologie). Die Zulassung zur Habilitation setzt die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit voraus, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion in Evangelischer Theologie nachgewiesen wird.
Die Bewerberin / der Bewerber hat der Dekanin / dem Dekan einen schriftlichen Antrag auf Zulassung zur Habilitation einzureichen (siehe § 4 der HabilO). Die Habilitationsschrift muss in der gewählten Disziplin eine selbständige wissenschaftliche Forschungsleistung darstellen und ein anderes Thema behandeln als die Dissertation. Sie soll in der Regel unpubliziert sein (siehe § 5 der HabilO).